WEISUNG DES BUNDESAMTES BLV

Neue Vorschriften bei Antibiotika Verschreibungen

Alle Tierärztinnen und Tierärzte in der Schweiz müssen ab dem 1. Oktober 2019 Therapien mit Antibiotika sowie die Abgabe auf Vorrat in der Datenbank IS ABV des Bundes erfassen. Für diese Administration müssen wir deshalb bei der Verschreibung eines Antibiotikums CHF 12.- zusätzlich verrechnen.

Antibiotikaresistente Bakterien nehmen weltweit zu und die Besorgnis über bakterielle Krankheiten, die kaum oder gar nicht mehr behandelt werden können, wächst. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verlangt deshalb von ihren Mitgliedstaaten die Erarbeitung und Umsetzung nationaler Aktionspläne zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen.

Der unsachgemässe Einsatz von Antibiotika fördert die Entwicklung und Verbreitung von resistenten Keimen. Um dem entgegenzuwirken hat das Schweizer Parlament als eine von mehreren Massnahmen im Umgang mit Antibiotika die Erstellung einer Datenbank (IS ABV = InformationsSystem Antibiotika in der Veterinärmedizin) in Auftrag gegeben. Die Auswertung dieser Daten soll helfen, Strategien für die längerfristige Erhaltung der Wirksamkeit der Antibiotika zu entwickeln und umzusetzen.

Im November 2015 hat der Bundesrat die Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) verabschiedet, welche zum Ziel hat, die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig sicherzustellen.

Ab dem 1. Oktober 2019 müssen nun auch alle Kleintierpraxen in der Schweiz Daten zu Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika in dieser Datenbank des Bundes erfassen. Für diesen administrativen Mehraufwand müssen wir bei der Verschreibung eines Antibiotikums CHF 12.- zusätzlich verrechnen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!